§. 34. Politisches Leben der Griechen.
33
4. Politisches Leben der Griechen.
§. 34. Was die staatlich en Einrichtungen der Griechen betrifft,
so standen Anfangs die einzelnen Völkerschaften unter Königen, welche
nach deni Erbrecht oder mit Gewalt den Thron erhielten. Die P r ie-
st er hatten nirgends eine Herrschaft, dagegen durch die Orakel be-
deutenden Einfluß. Nach der dorischen Wanderung trennte sich das
Ganze in einzelne, von einander unabhängige Städtegebiete, welche
zuweilen in einen Stadtebund zusammentraten. Die Königsthümer
verschwanden bald, indem die Könige theils ausstarben, theils vertrieben
wurden. An ihre Stelle traten in Städten mit großem Grundbesitz
Arisiokratieen (Adelsherrschaften). Diesem Adel suchte sich in
Handelsstaaten der Stand der Reichen gleichzustellen, der dann die
Oberherrschaft bekam; dies nannte man Timokratie. Das niedere
Volk bildete, wo die neuen Einwanderer das llebergewicht erhielten,
eine Art Mittelstand, oder sank zur Leibeigenschaft herab. Als Sklaven
hatte man nur gekaufte Nichtgriechen. In Städten mit großem Han-
dels- und Gewerbstande, wo die Glieder dieses Standes bald zu Reich-
thum gelangten, errangen sie sich meist einen Antheil an der Regierung,
und es entstand die beschränkte Demokratie (Volksherrschaft).
Aus beiden, der Aristokratie und Demokratie, gieng zuweilen die
Tyrannis hervor, d. h. die unbeschränkte Herrschaft eines Einzelnen, eines
sogenannten Tyrannen, worunter man sich jedoch, besonders in der älteren
Zeit, nicht immer einen grausamen Despoten, sondern meist einen für das
Wohl des Volkes besorgten Alleinherrn zu denken hat. Aus der Timokratie
entstand häufig die Oligarchi e, die Herrschaft Weniger, welche sich durch
Gewalt in der Regierung zu erhalten suchten. Oft aber überschritt auch das
Volk (der Demos) die Schranken und erzwang sich allgemeine Theilnahme
an der Regierung (unbeschränkte Demokratie), welche leicht in
Ochlokratie (Pöbelherrschast) ausartete.
Bei diesein Auseinandergehen der griechischen Stämme hatten sie
doch wieder verschiedene Bande der Einigung. Zuerst die Gast-
f r e u n d s ch a f t, dann die Waffen- und Bundesgenossen-
schäften mehrerer Staaten unter der Oberanführung (Hegemoni e)
des angesehensten; ferner die Amphiktyvnie, eine Verbindung meh-
rerer Staaten zum Schutz der gemeinschaftlichen Heiligthümer und Fest-
spiele. — Das allgemeinste und weiteste Band aber waren ihre hei-
ligen Festspiele: die dem Zeus geweihten olympischen, welche alle
vier Jahre wiederkehrten, und nach welchen ihre Zeitrechnung sich rich-
tete; die dem Apollo geweihten pytbisch en zu Delphi; die dem Poseidon
geweihten isthmischeu bei Korinth und die von Herakles gestifteten
nemeischen bei Nemea.
Leitfaden der Weltgeschichte. 3
r
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§. 36. Athen.
35
Diese Verfassung, von welcher das Orakel erklärte, daß Sparta groß
und herrlich seyn werde, so lange es dabei bleibe, begünstigte zwar weder
das Gefühl für Zartheit und Annmth, noch den Sinn für Kunst und
Wissenschaft, förderte dagegen eine Kriegstüchtigkeit, wie sie nicht leicht
gefunden wurde.
Dieselbe zeigte sich mit großer Härte vermischt, schon in den beiden
erstern messenischen Kriegen (740—722 und 685—668), in wel-
chen Messenien trotz der außerordentlichen Tapferkeit seiner Bewohner
und seiner Anführer Aristodemus und Aristo men es unterworfen
wurde, zeigte sich ferner irr dein Kampfe Sparta's mit Argos und Ar-
kadien, so daß Sparta die Hegemonie über einen großen Theil des
Peloponnes erhielt.
6. Athen.
§. 36. Den dorischen Spartanern ganz entgegengesetzt hielten die jonischen
Athener neben körperlicher Tüchtigkeit volle geistige Ausbildung durch
Wissenschaft, Kunst und Gewerbe für das höchste Ziel der Erziehung
und gaben sich eine Staatseinrichtung, welche jedem Einzelnen Geltung
verschaffte, aber auch ein leichtbewegliches, zu steten Neuerungen ge-
neigtes Wesen beförderte.
Nachdem der letzte athenische König Kvdrus im Jahr 1068 v. Ehr.
gefallen war, wurde die Königswürde abgeschafft, und zuerst ein Ar-
chon auf Lebenszeit, später neun Archonten aus den Vornehmen
gewählt, welche ihre Würde ein Jahr behielten.
Diese Adelsherrschaft wollte Drako durch seine Gesetzgebung 624
befestigen, von der mau sagte, daß sie mit Blut geschrieben sey, weie'^r-
sie selbst auf die kleinsten Vergehen die härtesten Strafenjetzte. Solche
Härte rief einen Aufstand des Volkes unter K y l o n gegen die Eupa-
triden (Adelsherren) unter Megakles hervor, der einen 30jährigen
Kampf zur Folge hatte, bis Solon, ein Nachkomme des Kodrus, dieser
Verwirrung durch eine neue Verfassung ein Ende machte. 594
Die Grundzüge der solonischcn Verfassung sind folgende:
1. Bürger wurde man durch Geburt oder Einbürgerung mittelst Volks-
beschluß. Die Erziehung (bis zum 16. Jahr im elterlichen Hause, von da
bis zum 18. im öffentlichen Gymnasium) sollte Körper und Geist gleichmäßig
ausbilden. Mit dem 18. Jahr wurde der junge Athener mündig, dann folgte
zweijähriger Kriegsdienst. Mit dem 20. Jabr erhielt er Stimmrecht in der
Volksversammlung und mit dem 30. das Recht zum Eintritt in die He li äa,
d. h. in das Geschwornengericht.
2. Alle Bürger waren nach ihrem Vermögen in vier Klassen getheilt und
nahmen nach diesem an den Rechten und Pflichten des Staates und am
Kriegsdienste Theil. 3*
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56
§. 61. Rom unter der Herrschaft der Patrizier.
zum König ausrufen ließ. Da der Senat seine Zustimmung verweigerte,
stützte er sich auf die Plebejer, stürzte mit ihrer Hilfe die alte Ver-
fassung Roms und führte eine neue ein, nach welcher das Stimmrecht
und die Heerdienstleistung nicht mehr von Herkunft und Abstammung,
sondern von dem Verm ögensstand abhieng.
Er thcilte die Plebejer, welche eigentlich erst von da an den Patriziern
als Stand cntgegentraten, in dreißig Tribus ein. Beide, Patrizier und Ple-
bejer, wurden sammt den Clienten in fünf Vermögensklassen getheilt,
von welchen die erste wenigstens 100,000, die zweite 75,000, die dritte
50,000, die vierte 25,000, die fünfte wenigstens 12,500 Asse Vermögen
haben mußte. Die weniger besaßen, aber noch Kopfsteuer bezahlten, hießen
Proletarier. Nach diesen Vcrmögensverhältniffen richtete sich der Heeres-
dienst, so daß das ganze Volk aus 193 Ccnturien (18 Cent. Ritter und 175
Cent. Fußvolk bestand. Auch versammelte sich dasselbe von da an nach diesen
Centurien zur Abstimmung, wobei dann jede Centurie Eine Stimme hatte.
Durch diese Verfassungsänderung machte sich Servius bei den Pa-
triziern verhaßt, so daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, in deren
Folge er von seinem Schwiegersohn Tarquinius gestürzt und ermor-
534 det wurde.
v.chr. Dieser Tarquinius Superbus stieß sowohl die servische als die
frühere Verfassung um, und führte eine despotische Militärregierung
ein. Zwar unterwarf er manche umliegende Städte z. B. Gabii, ver-
schönerte die Stadt durch den Ausbau des Capitoliums, und erweiterte
den Handel durch Bündnisse mit den Karthagern und süditalischen Grie-
chenstädten, drückte aber Patrizier und Plebejer gleichmäßig, so daß ei-
eben deßhalb jenen Beinamen „Superbus", der Despotische, bekam.
Als die Unzufriedenheit schon einen hohen Grad erreicht hatte, führte
eine Schaudthat seines Sohnes Sextus einen Aufruhr herbei, den I uniu s
Brutus leitete. Der König wurde abgesetzt, mit seiner ganzen Fa-
milie aus Rom verbannt, das Königthum abgeschafft und im Jahr
510 Rom zur Republik erklärt, nachdem es 245 Jahre von Königen
regiert worden war.
2. Rom eine Republik.
5. Rom unter der Herrschaft der Patrizier.
§. 61. Uach der Vertreibung der Könige wurde in Rom die servische
Verfassung förmlich eingeführt: an die Stelle ves Königs aber traten
zwei Consuln, die jedes Jahr neu gewählt wurden und die richterliche
und vollziehende Gewalt, sowie den Oberbefehl über das Heer hatten.
Sie nmßten, wie überhaupt alle, welche zu einer Staats- oder Priester-
würde gelangen wollten, aus den: Patrizierstande seyn, so daß also Rom
damals eine reine Aristokratie war.
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Extrahierte Personennamen: Servius B._Gabii Brutus
Extrahierte Ortsnamen: Roms Capitoliums Rom Rom Rom Rom
§. 62. Kampf der Plebejer mkt den Patriziern um Rechtsgleichheit. 57
Die eigentliche Seele des Staats aber war der Senat, welcher
die Aufsicht über die Staatsgewalt und den Cultus, das Recht der Ge-
setzvorschläge und die Entscheidung über Krieg und Frieden hatte.
Tarquinius aber wollte die Wiedergewinnung seines Thrones nicht
unversucht lassen; er wiegelte zuerst die Vejenter, dann den König Por-
se n n a von Clnsiu m zum Krieg gegen Rom auf. Letzterer hatte die Stadt
beinahe erobert, wenn nicht Horatius Cocles mit außerordentlicher
Tapferkeit die Brücke über die Tiber vertheidigt hätte. Von dem schmerz-
verachtenden Mnthe des Mucius Scävola erschreckt, zog er wieder ab.
Nochmals versuchte es Tarquinius, mit Hilfe der Latiner Rom zu
gewinnen. Sie wurden aber von dem Dictator Aulus Posthum ins
am See Regillus (466 v. Ehr.) so aufs Haupt geschlagen, daß Tar-
quinius nun alle Hoffnung aufgeben mußte, und die Latiner sich wieder
mit Rom verbündeten.
Die Last dieser langwierigen Kriege lag besonders schwer auf den
Plebejern, welche während derselben tief in Schulden geriethen und nach
abgewendeter Gefahr von den hartherzigen patrizischen Gläubigern durch
Dienstbarkeit, Gefängniß und Schläge mißhandelt wurden.
Als man die ihnen in der Noth versprochenen Erleichterungen nach
errungenem Siege nicht gewähren wollte, veranstalteten sie im Jahr 404
den Auszug auf den heiligen Berg und verschanzten sich dort.v.chr
Da waren die stolzen Patrizier zum Bitten und Unterhandeln genöthigt.
Menenius Agrippa bewog sie zwar (durch seine Fabel von der Em-
pörung der Glieder gegen den Magen) wieder in die Stadt zurück zu
kehren, aber nur gegen Gewährung bedeutender Erleichterungen und ei-
gener Vorsteher und Beschützer, die den Titel Djolkstribunen erhielten.
Die Dolkstribunen (zehn an der Zahl) waren unverletzlich, wurden
jedes Jahr vom Volke gewählt, konnten jeden Plebejer gegen Ungerechtigkeit
schützen und jeden Vorschlag des Senats, der ihnen volksschädlich däuchte, durch
ihren Einspruch (Veto!) zurückweisen.
Diese Rechte suchte der Patrizier Marcus Coriolnnus den Ple-
bejern während einer Hungersnoth wieder zu entreißen, indem er vor-
schlng, ihnen nur um diesen Preis das vorhandene Getreide abzngeben.
Als er deshalb auf den Tod angeklagt wurde, floh er zu den Vols-
kern und führte sie gegen Rom. Auf die Bitten seiner Mutter und
Gattin ließ er sich jedoch bewegen, wieder abzuziehen und starb in der
Fremde.
2. Kampf der Plebejer mit den Patriziern um Rechtsgleichheit.
8> 62. Unter fortwährenden Kriegen mit den umliegenden Völkern dauerte
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58 §. 62, Kampf der Plebejer mit den Patriziern um Rechtsgleichheit.
der innere Kampf der Plebejer mit den Patriziern noch ein Jahrhun-
dert lang fort, bis sie sich völlige Rechtsgleichheit errungen hatten.
Zuerst setzten sie es durch, daß der Staat feste, geschriebene Gesetze
bekam, um die Willkühr bei dem Richten nach dem bloßen Herkommen
zu verhindern. Die Decemvirn, zehn mit diktatorischer Gewalt be-
kleidete Patrizier, fertigten meistens nach griechischen Rechtsgebräuchen i.j.
451 bte ersten geschriebenen Gesetze auf zehn ehernen Tafeln, welchen die nach-
^ folgenden Decemvirn noch zwei Tafeln beifügten, so daß die ganze
Sammlung den Namen der Zwölftafelgesetze bekam.
Diese letztern Decemvirn aber verlängerten und mißbrauchten ihre
Gewalt, und bedrückten und mißhandelten die Plebejer auf unverant-
liche Weise. Endlich bereiteten sie sich selbst den Sturz. Der hochmü-
thige Decemvir App ins Claudius wollte sich der tugendhaften Vir-
ginia, der Tochter eines plebejischen Hauptmanns, bemächtigen. Zu diesem
Zweck mußte ein Client des App ins behaupten, sie sei die Tochter seiner
Sklavin. Als das Gericht dieselbe dem Clienten gegen alles Recht zu-
sprach, wußte der Vater die Tugend seiner Tochter nicht mehr anders
zu retten, als daß er ihr ein Messer ins Herz stieß.
Dies brachte die Wnth der Plebejer zum Ausbruch. Sie forderten
die Absetzung der Decemvirn, und als sie verweigert wurde, zogen sie zum
zweitenmal auf den heiligen Berg. Nun gab der Senat nach: die Decem-
virn inußten ihr Amt niederlegen, und es wurden wieder Consuln und
Tribunen gewählt. Von dieser Zeit an kamen auch die den Plebejern
günstigen Zwölftafelgesetze zur Anwendung.
Wie eifersüchtig indessen die Patrizier auf jeden waren, der ihren Einfluß
schmälern zu wollen schien, zeigte das Verfahren gegen den plebejischen Ritter
Spur ins Mälius, der in einer Hungersnoth Getreide unter das Volk ver-
theilte, und nun angeklagt wurde, er strebe nach Alleinherrschaft. Er
wurde von dem Reiterobersten Ahüla auf dem Foruni erschlagen.
Die Kriege mit den umliegenden Völkern, an welchen die gedrückten
Plebejer zuvor nur lauen Antheil genommen hatten, wurden von da
an mit günstigerem Erfolg geführt. Camillus eroberte Veji, die
alte Nebenbuhlerin Roms, wurde dann aber, als er den Beutezehnten,
den er den Göttern gelobt hatte, einforderte, vom Volke fälschlich der Vew
nntreunng angeklagt und gieng in freiwillige Verbannung.
Bald darauf machten die Gallier unter B r e n n u s von Oberitalien aus
Zz9 einen Einfall in das römische Gebiet, brachten den Römern an der Al lia
eine schwere Niederlage bei und zogen in das verlassene Rom ein. Sie
erschlugen achtzig zurückgebliebene Senatoren, verbrannten die Stadt und
belagerten das Kapitol. Dieses wurde zwar durch die Tapferkeit des
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Extrahierte Personennamen: Claudius Ahüla Camillus
34
§. 35. Sparta.
Sie bestanden in Wettrennen zu Pferd, zu Wagen und zu Fuß, in Ring-
und Faustkämpfen, im Discus (Wurfscheiben) - und Speerwerfen; später
kamen auch noch Wettkämpfe in der Musik und Dichtkunst und Ausstellungen
von Kunstwerken dazu. Nur Griechen konnten daran theilnehmen, um die
„vergängliche Krone", den Oelzweig, zu erringen, der jedoch für die höchste
irdische Ehre galt.
5. Sparta.
§. 35. Die bedeutendsten der griechischen Staaten waren schon in früher
Zeit Sparta und Athen.
Die Spartaner oder Spartiaten, d. h. die Dorer, welche Sparta
eroberten, waren durch fortwährende Kämpfe mit den achäischen Ein-
wohnern des Landes noch schroffer und härter geworden, als sie ohne-
dies schon waren. Ihr Staat kam durch die Streitigkeiten zweier
Königshäuser an den Rand des Verderbens, aus welchem endlich
880 die Gesetzgebung Lykurgs ihn rettete. Dieser hatte die Krone zu
v.cbr Gunsten seines nachgeborenen Neffen niedergelegt, und dann lange
Reisen in fremde Länder gemacht, wo er sich viele Erfahrungen in Be-
ziehung auf die Verwaltung des Staats sammelte.
Die Hauptpunkte seiner Verfassung waren folgende:
1. Nur die Spartiaten hatten volles Bürgerrecht; die Periöken,
d. h. diejenigen Achäer, welche sich freiwillig unterworfen hatten, waren per-
sönlich, aber nicht politisch frei; die Heloten d. h. Achäer, welche Widerstand
geleistet hatten, waren die eigentlichen Sklaven und unter die Spartiaten
vertheilt, von welchen sie sehr hart behandelt wurden.
. 2. Das ganze Land war Eigenthum des Staats, d. h. der Spartiaten,
von denen jeder ein Grundstück zur Benützung bekam; auch die Periöken
erhielten Grundstücke, aber gegen Zinsabgabe; die Heloten mußten das.
Land bauen.
3. Die Spartiaten durften weder goldene noch silberne, sondern nur
eiserne Münzen führen; aller Aufwand in Kleidung, Geräthen und Nahrung
war verboten. Alle Spartiaten mußten an gemeinschaftlichen, höchst mäßigen
Mahlen theilnehmen.
4. Die Kinder gehörten dem Staat; gebrechliche und schwächliche wurden
ausgesetzt, die andern vom siebenten Jahre au in öffentlichen Anstalten sehr
streng erzogen, wo man sie besonders an verständiges Urthcil, kurze und
bündige Rede, Ertragung aller Schmerzen und Beschwerden, an unbedingten
Gehorsani und Ehrfurcht gegen Aeltere und Vorgesetzte, an Muth und Tapfer-
keit, Aufopferung für das Vaterland zu gewöhnen suchte.
5. In Sparta regierten zwei (Titular-) Könige mit dem Rath der 28
G eron ten. Späterhin erhielten die 5 Eph o ren die meiste Macht im Staat.
Neue Gesetze durften nur mit Zustimmung der Volksversammlung eingeführt
werden, aus welcher auch die Gerusia, ein Bürgerausschuß, hervorgieng,
welcher die der Volksversammlung vorzulegenden Fragen vorbereitete.
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36 §. 37. Griechische Kunst bis zur Mitte des fünften Jahrhunderts.
3. Sämmtliche über 20 Jahre alten Bürger bildeten die Volksver-
sammlung, welche als höchste, unumschränkte Gewalt durch Stimmenmehr-
heit über alle ihr vorgelegten Fragen entschied. Der spartanischen Gerusia
ähnlich war der Rath der Vierhundert. Der Areopag oder oberste
Gerichtshof hatte das Richteramt in peinlichen Fällen und die Oberaufsicht
über den Staat, die Sitten und den Cultus. Für die niedern Gerichtshöfe
wurden jährlich durchs Loos 6000 Heliasten oder Mitglieder der Heliäa d. i.
des Geschwornengerichts gewählt und aus diesen für jeden Prozeß eine gewisse
Anzahl bestimmt.
Nachdem Solou sich von den Athenern hatte versprechen lassen, daß
sie binnen 100 Jahren nichts an seiner Verfassung ändern wollten, be-
gab er sich ans Reisen (auf welchen er auch zum König Krösus iu
Lydien kam). Da brach aber der Streit der Parteien aufs Neue
aus und Pisistratus, Solon's Verwandter, machte sich in: Jahr
560zum Alleinherrn von Athen, das er nach längerem Kampfe vom
v. Cbr.jahr 540 an zum Besten des Volks nach der solonischen Verfassung
regierte und durch Begünstigung der Künste, des Handels und der Ge-
werbe, Wohlstand und Bildung bedeutend hob.
Nach seinem Tode (528) regierten seine Söhne Hippias und Hip-
parchus anfangs in dem gemäßigten Sinne ihres Vaters, suchten aber
später die Rechte des Volks zu schmäler», so daß eine Verschwörung
entstand und Hipparch ermordet wurde, worauf Hippias eiue
strenge Gewaltherrschaft übte.
Die Gedrückten nahmen ihre Zuflucht zu Sparta, das ein Heer
sandte, mit dessen Hilfe die Pis istra tid en vertrieben wurden
(510). Der Parteikampf aber entbrannte aufs Neue und der Führer
der Volkspartei Klisthenes änderte die Verfassung Athens so von
Grund aus, daß sie in eine unbeschränkte Demokratie übergieng. Die
Macht des Adels war von da an gebrochen, das Streben nach Unab-
hängigkeit aufs Höchste gesteigert, dadurch aber auch die frühere Ge-
diegenheit und Einfachheit untergraben. Es herrschte seitdem in Athen
ein leichtbeweglicher, neuerungssüchtiger, der Volkslaune und dem Par-
teiwesen sich hingebender Geist.
Die Spartaner wollten nun der Adelspartei in Athen zu Hilfe
kommen, wurden aber geschlagen, worauf sich Hippias an den per-
sischen Statthalter in Sardes wendete, um von ihm Hilfe zu erlangen.
7. Griechisches Leben in Kunst und Wissenschaft bis in die Mitte des fünften
Jahrhunderts v. Chr.
§. 37. In Bezug auf griechisches Leben in Kunst und Wissenschaft
wollen wir aus jener Zeit nur Folgendes hervorheben:
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54 §. 58. Ursprung des röm. Volks. §. 59. Die älteste röm. Staatsverfaffung.
auf der Gestirnkunde; sie hatten zwölf obere und zwölf untere Götter. Ihre
Bauwerke giengen ins Riesengroße; Landwirthschaft, Gewerbe und Han-
del blühten, und alles, was man von ihnen weiß, läßt auf eine frühe und
hohe, aber stchengebliebene Cultur schließen, von welcher die Römer sich Man-
ches aneigneten.
2. Ursprung des römischen Volks.
§. 58. Die Latiner, welche ein aus einheimischen und fremden Stämmen
zusammen geschmolzenes Volk waren, bildeten einen Staatenbund von
dreißig Städten, unter welchen Alba lonqa der Vorort war. Nach-
dem sie ihre ursprüngliche Einfachheit verloren hatten und in Genußsucht
und Herrschsucht verfallen waren, entstanden unter ihnen Parteiungen,
7o3welche die Gründung der Stadt Nom herbeiführten,
v Ehr. Zu Alba longa wurde der König Numitor von seinem Bruder Amu-
lius vom Thron gestoßen, welcher dann den Sohn des Verdrängten tödten
und seine Tochter Rh ea Sylvia zur Vestalin weihen ließ. Diese aber gebar
Zwillingssöhne, Romnlus und Remus, welche Amulius auszusctzen befahl.
Sie wurden aber — nach der Sage — von einer Wölfin gesäugt und von ei-
nem Hirten gesunden, der sie als seine Söhne auferzog. Nachdem sie ihre
Herkunft erfahren hatten, ermordeten sie den König Amulius und setzten ihren
Großvater Numitor wieder auf den Thron, der ihnen zum Lohn dafür erlaubte, auf
dem palatinischenhügel eine Stadtzu gründen, welche den Namen Rom erhielt.
Nachdem die Stadt durch das Asylrecht für Landesflüchtige eine
größere Zahl Bewohner, und durch den Raub der Sabinerinnen
Eheweiber erhalten hatte, geriethen die Römer mit den Latinern und
später mit den Sabinern in Krieg. Durch Vermittlung der Frauen
wurde jedoch Friede geschlossen, worauf die Sabiner den capitolinischen
Hügel anbauten, und sich mit den Römern zu Einer Gemeinde-vereinig-
ten. Ihr König Titus Tatius regierte mit Romnlus gemeinschaftlich,
starb aber bald, worauf Romulus wieder allein regierte.
Später ließ sich auch eine etrurische Gemeinde auf den: cälischen
Hügel nieder und bildete als dritte mit den beiden andern den Grund-
stock des römischen Volks.
3. Die älteste römische Staatsverfaffung.
§. 59. Das ganze, ans drei Gemeinden oder Tribus zusammengesetzte
Volk bestand aus Vollfreien und Halbfreien. Erstere nannte man Pa-
trizier. welche die Staatsgewalt und die eroberten Ländereien allein
im Besitz hatten. Letztere waren die Clienten, von welchen jeder ei-
nem Patron zu verschiedenen Dienstleistungen verpflichtet war, und
dagegen Schutz und Rath von ihm genoß. Als man später besiegte Nach-
barvölker in Rom aufnahm, bildeten diese die Klasse cher Plebejer, die
zwar persönliche Freiheit, aber kein Stimmrecht hatten.
Die ganze Gemeinde war — nach ihrer Entstehung — in drei Tribus,
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55
§. 60. Rom unter den Königen.
jede Tribus in zehn Curien und jede Curie in zehn Decurien getheilt. Der
König wurde von den Vollbürgern gewählt und dann zu seinem Amt ge-
weiht; er hatte die richterliche und vollziehende Gewalt; die gesetzgebende theilte
er mit dem Senat, der aus 300 Mitgliedern bestand, und mit dem Volk, das
in der Volksversammlung das Recht hatte, den König zu wählen , Gesetze
zu geben, Krieg und Frieden zu beschließen, und auch über innere Angelegen-
heiten abzustimmen.
4. Rom unter den Königen.
§. 60. Das Leben und der Tod des ersten Königs von Rom, Romu-
lus, ist in das Dunkel der Sage gehüllt. Er soll gegen die benach-
barten Städte viele glückliche Kriege geführt haben, und wurde nach
seinem Tod als Gottheit unter dem Namen Quirinus verehrt.
Ihm folgte nach einjähriger Zwischenregierung im Jahr 716
der weise und fromme Numa Pvmpilius, welcher den Frieden mit» Chr.
den Nachbarn zu erhalten wußte, und diese Ruhezeit dazu anwendete,
den Gottesdienst einzurichten und den Ackerbau zu befördern, um so die
Sitten seiner Römer zu mildern.
Die Religionsgebräuche entlehnte er von den Etruskern. Er ordnete acht
Priestercollegien an (darunter das der Pontifices das wichtigste war), widmete
dem Sonnengotte Janus den ersten Monat des Jahres (Januar) und den
ersten Tag der Woche (Sonntag) und baute ihm als dem Gott des Friedens und
des Krieges eine Thorhalle, in welcher das doppelgesichtige Bild desselben stand,
und deren Thore zur Zeit des Friedens geschlossen, in Kriegszeiten aber offen
waren.
Sein Nachfolger, der Latiner Tullns Hoftilius, welcher im Jahr 673
auf den Thron kam, führte gegen die Albaner glückliche Kriege, zerstörte
Alba longa und verpflanzte ihre Einwohner nach Rom; er wurde
vom Blitz erschlagen. Ihm folgte der Sabiner Ancus Marcins, 641
ein friedlich gesinnter Mann, welcher jedoch auch zum Krieg gegen ei-
nige latinische Städte gezwungen war, deren Einwohner er dann ebenfalls
nach Rom verpstanzte. Bei seinem Sterben ernartnte er den Etrusker
Tarquinius zum Vormund über seine Söhne. Dieser brachte sie jedoch
mit List um den Thron, indem er es durchzusetzen wußte, daß er im Jahr 616
selbst gewählt wurde.
Dieser Tarquinius Priscus kämpfte mit Glück gegen die Latiner,
Etrusker und Sabiner und führte aus der Kriegsbeute, die er gewon-
nen, großartige Bauwerke auf: die Ringmauern, die Clo a ken, das
Forum (Versammlungsplatz der Curien und zugleich Gerichtstätte) und
den Circus Maximus. '
In seinem achzigsten Jahre wurde der König auf Anstiften der
Söhne des Ancus Marcins ermordet, worauf die Königin Tan a q ui l
ihren Schwiegersohn Servius Tullius um das Jahr 578
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TM Hauptwörter (100): [T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T181: [Rom Kaiser Sohn Stadt König Nero Romulus Jahr Tarquinius Tod], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T146: [Rom Römer Stadt Krieg Gallier Rmer Italien Heer Jahr Schlacht], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni]]
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§. 63. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen.
M. Manlius, der durch das Schreien der Ganse auf den Ueberfall
der Feinde aufmerksam geworden war, gerettet; endlich aber mußte man
doch den Abzug der Feinde mit tausend Pfund Goldes erkaufen.
Da erschien, als eben Brennus noch sein Schwert zu dem Gewicht
in die Wagschale geworfen hatte, Camillus mit einem Heer, schlug die
Gallier und befreite das Land. Auch wußte er das Volk, welches sich
nach V eji übersiedeln wollte, zum Wiederaufbau der Stadt zu bewegen,
und wurde so als der zweite Gründer Roms gepriesen.
Von da an errangen die Plebejer, freilich unter stetigem Widerstand
der Patrizier, ein Recht um das andere: 366 das Consulat, 350 die
Dictatur, 345 das Couuubium, 336 die Prätur, bis sie endlich im Jahr 302
den Zugang zu allen hohen Würden, selbst zu den priesterlichen/
somit völlige Rechtsgleichheit sich erkämpft hatten, aus welcher
sich fortan Roms Größe entwickeln sollte.
3. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen.
§. 63. Die wesentlichen Eigenschaften des römischen Charakters
waren Willensstärke, Aufopferungskraft, Tapferkeit, Staatsklugheit,
männliche Würde und Ernst, die alle aus seiner Ehrfurcht vor den
Schirmgottheiten des Staates stoßen.
Kunst und Industrie konnten sich bei den beständigen Kämpfen
noch nicht entwickeln, zumal da die Mäßigkeit und der Ernst des Rö-
mers dem Luxus entgegentraten.
Auch die Sprache war damals noch in der Entwicklung zurück.
Dagegen hatte sich bei den Römern schon frühe die Rechtswissen-
schaft und die Kriegskunst auszubilden angefangen.
Die Rechtswissenschaft der Römer beruhte hauptsächlich auf dem
Grundsatz: Jedem das Seine! — und bezweckte somit mehr den Schutz erwor-
bener Rechte, während die Griechen auch die vergeltende Seite der Gerechtigkeit
kannten.
Das römische Heer bestand aus Legionen. Eine Legion bestand anfangs
aus 1200, später 4—6000 Mann Fußvolk und 3—400 Reitern; jede Legion
wax in zehn Cohorten je zu drei Manipeln, diese in zwei Centuricn cingetheilt.
Dem Feldherrn waren zwei Legaten als Unterfeldherrn, und jeder Legion sechs
Kriegstribunen beigegeben. Bei der Schlachtordnung standen in der ersten
Linie die Hastati (25—32jährige), in der zweiten die Principes (32—
40jährige), in der dritten die T r i a r i i (40-45jährige). Außerdem gab
es noch Velltes oder Plänkler, und Accensi, eine Art Reserve.
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal]]
TM Hauptwörter (100): [T23: [Stadt Feind Tag Heer Mauer Mann Lager Nacht Kampf Soldat], T55: [Rom Krieg Römer Jahr Heer Cäsar Hannibal Pompejus Marius Schlacht], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter]]
TM Hauptwörter (200): [T146: [Rom Römer Stadt Krieg Gallier Rmer Italien Heer Jahr Schlacht], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T166: [Mann Volk Sitte Zeit Geist Tapferkeit Wesen Leben Sinn Charakter], T162: [Jahr Rom Senat Plebejer Volk Gracchus Cicero Gesetz Konsul Marius], T74: [Zeit Wissenschaft Philosophie Geschichte Philosoph Werk Lehrer Schrift Sokrat Schüler]]
Extrahierte Personennamen: Altrömisches Ernst Ernst