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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 33

1855 - Heidelberg : Winter
§. 34. Politisches Leben der Griechen. 33 4. Politisches Leben der Griechen. §. 34. Was die staatlich en Einrichtungen der Griechen betrifft, so standen Anfangs die einzelnen Völkerschaften unter Königen, welche nach deni Erbrecht oder mit Gewalt den Thron erhielten. Die P r ie- st er hatten nirgends eine Herrschaft, dagegen durch die Orakel be- deutenden Einfluß. Nach der dorischen Wanderung trennte sich das Ganze in einzelne, von einander unabhängige Städtegebiete, welche zuweilen in einen Stadtebund zusammentraten. Die Königsthümer verschwanden bald, indem die Könige theils ausstarben, theils vertrieben wurden. An ihre Stelle traten in Städten mit großem Grundbesitz Arisiokratieen (Adelsherrschaften). Diesem Adel suchte sich in Handelsstaaten der Stand der Reichen gleichzustellen, der dann die Oberherrschaft bekam; dies nannte man Timokratie. Das niedere Volk bildete, wo die neuen Einwanderer das llebergewicht erhielten, eine Art Mittelstand, oder sank zur Leibeigenschaft herab. Als Sklaven hatte man nur gekaufte Nichtgriechen. In Städten mit großem Han- dels- und Gewerbstande, wo die Glieder dieses Standes bald zu Reich- thum gelangten, errangen sie sich meist einen Antheil an der Regierung, und es entstand die beschränkte Demokratie (Volksherrschaft). Aus beiden, der Aristokratie und Demokratie, gieng zuweilen die Tyrannis hervor, d. h. die unbeschränkte Herrschaft eines Einzelnen, eines sogenannten Tyrannen, worunter man sich jedoch, besonders in der älteren Zeit, nicht immer einen grausamen Despoten, sondern meist einen für das Wohl des Volkes besorgten Alleinherrn zu denken hat. Aus der Timokratie entstand häufig die Oligarchi e, die Herrschaft Weniger, welche sich durch Gewalt in der Regierung zu erhalten suchten. Oft aber überschritt auch das Volk (der Demos) die Schranken und erzwang sich allgemeine Theilnahme an der Regierung (unbeschränkte Demokratie), welche leicht in Ochlokratie (Pöbelherrschast) ausartete. Bei diesein Auseinandergehen der griechischen Stämme hatten sie doch wieder verschiedene Bande der Einigung. Zuerst die Gast- f r e u n d s ch a f t, dann die Waffen- und Bundesgenossen- schäften mehrerer Staaten unter der Oberanführung (Hegemoni e) des angesehensten; ferner die Amphiktyvnie, eine Verbindung meh- rerer Staaten zum Schutz der gemeinschaftlichen Heiligthümer und Fest- spiele. — Das allgemeinste und weiteste Band aber waren ihre hei- ligen Festspiele: die dem Zeus geweihten olympischen, welche alle vier Jahre wiederkehrten, und nach welchen ihre Zeitrechnung sich rich- tete; die dem Apollo geweihten pytbisch en zu Delphi; die dem Poseidon geweihten isthmischeu bei Korinth und die von Herakles gestifteten nemeischen bei Nemea. Leitfaden der Weltgeschichte. 3 r

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 35

1855 - Heidelberg : Winter
§. 36. Athen. 35 Diese Verfassung, von welcher das Orakel erklärte, daß Sparta groß und herrlich seyn werde, so lange es dabei bleibe, begünstigte zwar weder das Gefühl für Zartheit und Annmth, noch den Sinn für Kunst und Wissenschaft, förderte dagegen eine Kriegstüchtigkeit, wie sie nicht leicht gefunden wurde. Dieselbe zeigte sich mit großer Härte vermischt, schon in den beiden erstern messenischen Kriegen (740—722 und 685—668), in wel- chen Messenien trotz der außerordentlichen Tapferkeit seiner Bewohner und seiner Anführer Aristodemus und Aristo men es unterworfen wurde, zeigte sich ferner irr dein Kampfe Sparta's mit Argos und Ar- kadien, so daß Sparta die Hegemonie über einen großen Theil des Peloponnes erhielt. 6. Athen. §. 36. Den dorischen Spartanern ganz entgegengesetzt hielten die jonischen Athener neben körperlicher Tüchtigkeit volle geistige Ausbildung durch Wissenschaft, Kunst und Gewerbe für das höchste Ziel der Erziehung und gaben sich eine Staatseinrichtung, welche jedem Einzelnen Geltung verschaffte, aber auch ein leichtbewegliches, zu steten Neuerungen ge- neigtes Wesen beförderte. Nachdem der letzte athenische König Kvdrus im Jahr 1068 v. Ehr. gefallen war, wurde die Königswürde abgeschafft, und zuerst ein Ar- chon auf Lebenszeit, später neun Archonten aus den Vornehmen gewählt, welche ihre Würde ein Jahr behielten. Diese Adelsherrschaft wollte Drako durch seine Gesetzgebung 624 befestigen, von der mau sagte, daß sie mit Blut geschrieben sey, weie'^r- sie selbst auf die kleinsten Vergehen die härtesten Strafenjetzte. Solche Härte rief einen Aufstand des Volkes unter K y l o n gegen die Eupa- triden (Adelsherren) unter Megakles hervor, der einen 30jährigen Kampf zur Folge hatte, bis Solon, ein Nachkomme des Kodrus, dieser Verwirrung durch eine neue Verfassung ein Ende machte. 594 Die Grundzüge der solonischcn Verfassung sind folgende: 1. Bürger wurde man durch Geburt oder Einbürgerung mittelst Volks- beschluß. Die Erziehung (bis zum 16. Jahr im elterlichen Hause, von da bis zum 18. im öffentlichen Gymnasium) sollte Körper und Geist gleichmäßig ausbilden. Mit dem 18. Jahr wurde der junge Athener mündig, dann folgte zweijähriger Kriegsdienst. Mit dem 20. Jabr erhielt er Stimmrecht in der Volksversammlung und mit dem 30. das Recht zum Eintritt in die He li äa, d. h. in das Geschwornengericht. 2. Alle Bürger waren nach ihrem Vermögen in vier Klassen getheilt und nahmen nach diesem an den Rechten und Pflichten des Staates und am Kriegsdienste Theil. 3*

3. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 56

1855 - Heidelberg : Winter
56 §. 61. Rom unter der Herrschaft der Patrizier. zum König ausrufen ließ. Da der Senat seine Zustimmung verweigerte, stützte er sich auf die Plebejer, stürzte mit ihrer Hilfe die alte Ver- fassung Roms und führte eine neue ein, nach welcher das Stimmrecht und die Heerdienstleistung nicht mehr von Herkunft und Abstammung, sondern von dem Verm ögensstand abhieng. Er thcilte die Plebejer, welche eigentlich erst von da an den Patriziern als Stand cntgegentraten, in dreißig Tribus ein. Beide, Patrizier und Ple- bejer, wurden sammt den Clienten in fünf Vermögensklassen getheilt, von welchen die erste wenigstens 100,000, die zweite 75,000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, die fünfte wenigstens 12,500 Asse Vermögen haben mußte. Die weniger besaßen, aber noch Kopfsteuer bezahlten, hießen Proletarier. Nach diesen Vcrmögensverhältniffen richtete sich der Heeres- dienst, so daß das ganze Volk aus 193 Ccnturien (18 Cent. Ritter und 175 Cent. Fußvolk bestand. Auch versammelte sich dasselbe von da an nach diesen Centurien zur Abstimmung, wobei dann jede Centurie Eine Stimme hatte. Durch diese Verfassungsänderung machte sich Servius bei den Pa- triziern verhaßt, so daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, in deren Folge er von seinem Schwiegersohn Tarquinius gestürzt und ermor- 534 det wurde. v.chr. Dieser Tarquinius Superbus stieß sowohl die servische als die frühere Verfassung um, und führte eine despotische Militärregierung ein. Zwar unterwarf er manche umliegende Städte z. B. Gabii, ver- schönerte die Stadt durch den Ausbau des Capitoliums, und erweiterte den Handel durch Bündnisse mit den Karthagern und süditalischen Grie- chenstädten, drückte aber Patrizier und Plebejer gleichmäßig, so daß ei- eben deßhalb jenen Beinamen „Superbus", der Despotische, bekam. Als die Unzufriedenheit schon einen hohen Grad erreicht hatte, führte eine Schaudthat seines Sohnes Sextus einen Aufruhr herbei, den I uniu s Brutus leitete. Der König wurde abgesetzt, mit seiner ganzen Fa- milie aus Rom verbannt, das Königthum abgeschafft und im Jahr 510 Rom zur Republik erklärt, nachdem es 245 Jahre von Königen regiert worden war. 2. Rom eine Republik. 5. Rom unter der Herrschaft der Patrizier. §. 61. Uach der Vertreibung der Könige wurde in Rom die servische Verfassung förmlich eingeführt: an die Stelle ves Königs aber traten zwei Consuln, die jedes Jahr neu gewählt wurden und die richterliche und vollziehende Gewalt, sowie den Oberbefehl über das Heer hatten. Sie nmßten, wie überhaupt alle, welche zu einer Staats- oder Priester- würde gelangen wollten, aus den: Patrizierstande seyn, so daß also Rom damals eine reine Aristokratie war.

4. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 57

1855 - Heidelberg : Winter
§. 62. Kampf der Plebejer mkt den Patriziern um Rechtsgleichheit. 57 Die eigentliche Seele des Staats aber war der Senat, welcher die Aufsicht über die Staatsgewalt und den Cultus, das Recht der Ge- setzvorschläge und die Entscheidung über Krieg und Frieden hatte. Tarquinius aber wollte die Wiedergewinnung seines Thrones nicht unversucht lassen; er wiegelte zuerst die Vejenter, dann den König Por- se n n a von Clnsiu m zum Krieg gegen Rom auf. Letzterer hatte die Stadt beinahe erobert, wenn nicht Horatius Cocles mit außerordentlicher Tapferkeit die Brücke über die Tiber vertheidigt hätte. Von dem schmerz- verachtenden Mnthe des Mucius Scävola erschreckt, zog er wieder ab. Nochmals versuchte es Tarquinius, mit Hilfe der Latiner Rom zu gewinnen. Sie wurden aber von dem Dictator Aulus Posthum ins am See Regillus (466 v. Ehr.) so aufs Haupt geschlagen, daß Tar- quinius nun alle Hoffnung aufgeben mußte, und die Latiner sich wieder mit Rom verbündeten. Die Last dieser langwierigen Kriege lag besonders schwer auf den Plebejern, welche während derselben tief in Schulden geriethen und nach abgewendeter Gefahr von den hartherzigen patrizischen Gläubigern durch Dienstbarkeit, Gefängniß und Schläge mißhandelt wurden. Als man die ihnen in der Noth versprochenen Erleichterungen nach errungenem Siege nicht gewähren wollte, veranstalteten sie im Jahr 404 den Auszug auf den heiligen Berg und verschanzten sich dort.v.chr Da waren die stolzen Patrizier zum Bitten und Unterhandeln genöthigt. Menenius Agrippa bewog sie zwar (durch seine Fabel von der Em- pörung der Glieder gegen den Magen) wieder in die Stadt zurück zu kehren, aber nur gegen Gewährung bedeutender Erleichterungen und ei- gener Vorsteher und Beschützer, die den Titel Djolkstribunen erhielten. Die Dolkstribunen (zehn an der Zahl) waren unverletzlich, wurden jedes Jahr vom Volke gewählt, konnten jeden Plebejer gegen Ungerechtigkeit schützen und jeden Vorschlag des Senats, der ihnen volksschädlich däuchte, durch ihren Einspruch (Veto!) zurückweisen. Diese Rechte suchte der Patrizier Marcus Coriolnnus den Ple- bejern während einer Hungersnoth wieder zu entreißen, indem er vor- schlng, ihnen nur um diesen Preis das vorhandene Getreide abzngeben. Als er deshalb auf den Tod angeklagt wurde, floh er zu den Vols- kern und führte sie gegen Rom. Auf die Bitten seiner Mutter und Gattin ließ er sich jedoch bewegen, wieder abzuziehen und starb in der Fremde. 2. Kampf der Plebejer mit den Patriziern um Rechtsgleichheit. 8> 62. Unter fortwährenden Kriegen mit den umliegenden Völkern dauerte

5. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 58

1855 - Heidelberg : Winter
58 §. 62, Kampf der Plebejer mit den Patriziern um Rechtsgleichheit. der innere Kampf der Plebejer mit den Patriziern noch ein Jahrhun- dert lang fort, bis sie sich völlige Rechtsgleichheit errungen hatten. Zuerst setzten sie es durch, daß der Staat feste, geschriebene Gesetze bekam, um die Willkühr bei dem Richten nach dem bloßen Herkommen zu verhindern. Die Decemvirn, zehn mit diktatorischer Gewalt be- kleidete Patrizier, fertigten meistens nach griechischen Rechtsgebräuchen i.j. 451 bte ersten geschriebenen Gesetze auf zehn ehernen Tafeln, welchen die nach- ^ folgenden Decemvirn noch zwei Tafeln beifügten, so daß die ganze Sammlung den Namen der Zwölftafelgesetze bekam. Diese letztern Decemvirn aber verlängerten und mißbrauchten ihre Gewalt, und bedrückten und mißhandelten die Plebejer auf unverant- liche Weise. Endlich bereiteten sie sich selbst den Sturz. Der hochmü- thige Decemvir App ins Claudius wollte sich der tugendhaften Vir- ginia, der Tochter eines plebejischen Hauptmanns, bemächtigen. Zu diesem Zweck mußte ein Client des App ins behaupten, sie sei die Tochter seiner Sklavin. Als das Gericht dieselbe dem Clienten gegen alles Recht zu- sprach, wußte der Vater die Tugend seiner Tochter nicht mehr anders zu retten, als daß er ihr ein Messer ins Herz stieß. Dies brachte die Wnth der Plebejer zum Ausbruch. Sie forderten die Absetzung der Decemvirn, und als sie verweigert wurde, zogen sie zum zweitenmal auf den heiligen Berg. Nun gab der Senat nach: die Decem- virn inußten ihr Amt niederlegen, und es wurden wieder Consuln und Tribunen gewählt. Von dieser Zeit an kamen auch die den Plebejern günstigen Zwölftafelgesetze zur Anwendung. Wie eifersüchtig indessen die Patrizier auf jeden waren, der ihren Einfluß schmälern zu wollen schien, zeigte das Verfahren gegen den plebejischen Ritter Spur ins Mälius, der in einer Hungersnoth Getreide unter das Volk ver- theilte, und nun angeklagt wurde, er strebe nach Alleinherrschaft. Er wurde von dem Reiterobersten Ahüla auf dem Foruni erschlagen. Die Kriege mit den umliegenden Völkern, an welchen die gedrückten Plebejer zuvor nur lauen Antheil genommen hatten, wurden von da an mit günstigerem Erfolg geführt. Camillus eroberte Veji, die alte Nebenbuhlerin Roms, wurde dann aber, als er den Beutezehnten, den er den Göttern gelobt hatte, einforderte, vom Volke fälschlich der Vew nntreunng angeklagt und gieng in freiwillige Verbannung. Bald darauf machten die Gallier unter B r e n n u s von Oberitalien aus Zz9 einen Einfall in das römische Gebiet, brachten den Römern an der Al lia eine schwere Niederlage bei und zogen in das verlassene Rom ein. Sie erschlugen achtzig zurückgebliebene Senatoren, verbrannten die Stadt und belagerten das Kapitol. Dieses wurde zwar durch die Tapferkeit des

6. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 34

1855 - Heidelberg : Winter
34 §. 35. Sparta. Sie bestanden in Wettrennen zu Pferd, zu Wagen und zu Fuß, in Ring- und Faustkämpfen, im Discus (Wurfscheiben) - und Speerwerfen; später kamen auch noch Wettkämpfe in der Musik und Dichtkunst und Ausstellungen von Kunstwerken dazu. Nur Griechen konnten daran theilnehmen, um die „vergängliche Krone", den Oelzweig, zu erringen, der jedoch für die höchste irdische Ehre galt. 5. Sparta. §. 35. Die bedeutendsten der griechischen Staaten waren schon in früher Zeit Sparta und Athen. Die Spartaner oder Spartiaten, d. h. die Dorer, welche Sparta eroberten, waren durch fortwährende Kämpfe mit den achäischen Ein- wohnern des Landes noch schroffer und härter geworden, als sie ohne- dies schon waren. Ihr Staat kam durch die Streitigkeiten zweier Königshäuser an den Rand des Verderbens, aus welchem endlich 880 die Gesetzgebung Lykurgs ihn rettete. Dieser hatte die Krone zu v.cbr Gunsten seines nachgeborenen Neffen niedergelegt, und dann lange Reisen in fremde Länder gemacht, wo er sich viele Erfahrungen in Be- ziehung auf die Verwaltung des Staats sammelte. Die Hauptpunkte seiner Verfassung waren folgende: 1. Nur die Spartiaten hatten volles Bürgerrecht; die Periöken, d. h. diejenigen Achäer, welche sich freiwillig unterworfen hatten, waren per- sönlich, aber nicht politisch frei; die Heloten d. h. Achäer, welche Widerstand geleistet hatten, waren die eigentlichen Sklaven und unter die Spartiaten vertheilt, von welchen sie sehr hart behandelt wurden. . 2. Das ganze Land war Eigenthum des Staats, d. h. der Spartiaten, von denen jeder ein Grundstück zur Benützung bekam; auch die Periöken erhielten Grundstücke, aber gegen Zinsabgabe; die Heloten mußten das. Land bauen. 3. Die Spartiaten durften weder goldene noch silberne, sondern nur eiserne Münzen führen; aller Aufwand in Kleidung, Geräthen und Nahrung war verboten. Alle Spartiaten mußten an gemeinschaftlichen, höchst mäßigen Mahlen theilnehmen. 4. Die Kinder gehörten dem Staat; gebrechliche und schwächliche wurden ausgesetzt, die andern vom siebenten Jahre au in öffentlichen Anstalten sehr streng erzogen, wo man sie besonders an verständiges Urthcil, kurze und bündige Rede, Ertragung aller Schmerzen und Beschwerden, an unbedingten Gehorsani und Ehrfurcht gegen Aeltere und Vorgesetzte, an Muth und Tapfer- keit, Aufopferung für das Vaterland zu gewöhnen suchte. 5. In Sparta regierten zwei (Titular-) Könige mit dem Rath der 28 G eron ten. Späterhin erhielten die 5 Eph o ren die meiste Macht im Staat. Neue Gesetze durften nur mit Zustimmung der Volksversammlung eingeführt werden, aus welcher auch die Gerusia, ein Bürgerausschuß, hervorgieng, welcher die der Volksversammlung vorzulegenden Fragen vorbereitete.

7. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 36

1855 - Heidelberg : Winter
36 §. 37. Griechische Kunst bis zur Mitte des fünften Jahrhunderts. 3. Sämmtliche über 20 Jahre alten Bürger bildeten die Volksver- sammlung, welche als höchste, unumschränkte Gewalt durch Stimmenmehr- heit über alle ihr vorgelegten Fragen entschied. Der spartanischen Gerusia ähnlich war der Rath der Vierhundert. Der Areopag oder oberste Gerichtshof hatte das Richteramt in peinlichen Fällen und die Oberaufsicht über den Staat, die Sitten und den Cultus. Für die niedern Gerichtshöfe wurden jährlich durchs Loos 6000 Heliasten oder Mitglieder der Heliäa d. i. des Geschwornengerichts gewählt und aus diesen für jeden Prozeß eine gewisse Anzahl bestimmt. Nachdem Solou sich von den Athenern hatte versprechen lassen, daß sie binnen 100 Jahren nichts an seiner Verfassung ändern wollten, be- gab er sich ans Reisen (auf welchen er auch zum König Krösus iu Lydien kam). Da brach aber der Streit der Parteien aufs Neue aus und Pisistratus, Solon's Verwandter, machte sich in: Jahr 560zum Alleinherrn von Athen, das er nach längerem Kampfe vom v. Cbr.jahr 540 an zum Besten des Volks nach der solonischen Verfassung regierte und durch Begünstigung der Künste, des Handels und der Ge- werbe, Wohlstand und Bildung bedeutend hob. Nach seinem Tode (528) regierten seine Söhne Hippias und Hip- parchus anfangs in dem gemäßigten Sinne ihres Vaters, suchten aber später die Rechte des Volks zu schmäler», so daß eine Verschwörung entstand und Hipparch ermordet wurde, worauf Hippias eiue strenge Gewaltherrschaft übte. Die Gedrückten nahmen ihre Zuflucht zu Sparta, das ein Heer sandte, mit dessen Hilfe die Pis istra tid en vertrieben wurden (510). Der Parteikampf aber entbrannte aufs Neue und der Führer der Volkspartei Klisthenes änderte die Verfassung Athens so von Grund aus, daß sie in eine unbeschränkte Demokratie übergieng. Die Macht des Adels war von da an gebrochen, das Streben nach Unab- hängigkeit aufs Höchste gesteigert, dadurch aber auch die frühere Ge- diegenheit und Einfachheit untergraben. Es herrschte seitdem in Athen ein leichtbeweglicher, neuerungssüchtiger, der Volkslaune und dem Par- teiwesen sich hingebender Geist. Die Spartaner wollten nun der Adelspartei in Athen zu Hilfe kommen, wurden aber geschlagen, worauf sich Hippias an den per- sischen Statthalter in Sardes wendete, um von ihm Hilfe zu erlangen. 7. Griechisches Leben in Kunst und Wissenschaft bis in die Mitte des fünften Jahrhunderts v. Chr. §. 37. In Bezug auf griechisches Leben in Kunst und Wissenschaft wollen wir aus jener Zeit nur Folgendes hervorheben:

8. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 54

1855 - Heidelberg : Winter
54 §. 58. Ursprung des röm. Volks. §. 59. Die älteste röm. Staatsverfaffung. auf der Gestirnkunde; sie hatten zwölf obere und zwölf untere Götter. Ihre Bauwerke giengen ins Riesengroße; Landwirthschaft, Gewerbe und Han- del blühten, und alles, was man von ihnen weiß, läßt auf eine frühe und hohe, aber stchengebliebene Cultur schließen, von welcher die Römer sich Man- ches aneigneten. 2. Ursprung des römischen Volks. §. 58. Die Latiner, welche ein aus einheimischen und fremden Stämmen zusammen geschmolzenes Volk waren, bildeten einen Staatenbund von dreißig Städten, unter welchen Alba lonqa der Vorort war. Nach- dem sie ihre ursprüngliche Einfachheit verloren hatten und in Genußsucht und Herrschsucht verfallen waren, entstanden unter ihnen Parteiungen, 7o3welche die Gründung der Stadt Nom herbeiführten, v Ehr. Zu Alba longa wurde der König Numitor von seinem Bruder Amu- lius vom Thron gestoßen, welcher dann den Sohn des Verdrängten tödten und seine Tochter Rh ea Sylvia zur Vestalin weihen ließ. Diese aber gebar Zwillingssöhne, Romnlus und Remus, welche Amulius auszusctzen befahl. Sie wurden aber — nach der Sage — von einer Wölfin gesäugt und von ei- nem Hirten gesunden, der sie als seine Söhne auferzog. Nachdem sie ihre Herkunft erfahren hatten, ermordeten sie den König Amulius und setzten ihren Großvater Numitor wieder auf den Thron, der ihnen zum Lohn dafür erlaubte, auf dem palatinischenhügel eine Stadtzu gründen, welche den Namen Rom erhielt. Nachdem die Stadt durch das Asylrecht für Landesflüchtige eine größere Zahl Bewohner, und durch den Raub der Sabinerinnen Eheweiber erhalten hatte, geriethen die Römer mit den Latinern und später mit den Sabinern in Krieg. Durch Vermittlung der Frauen wurde jedoch Friede geschlossen, worauf die Sabiner den capitolinischen Hügel anbauten, und sich mit den Römern zu Einer Gemeinde-vereinig- ten. Ihr König Titus Tatius regierte mit Romnlus gemeinschaftlich, starb aber bald, worauf Romulus wieder allein regierte. Später ließ sich auch eine etrurische Gemeinde auf den: cälischen Hügel nieder und bildete als dritte mit den beiden andern den Grund- stock des römischen Volks. 3. Die älteste römische Staatsverfaffung. §. 59. Das ganze, ans drei Gemeinden oder Tribus zusammengesetzte Volk bestand aus Vollfreien und Halbfreien. Erstere nannte man Pa- trizier. welche die Staatsgewalt und die eroberten Ländereien allein im Besitz hatten. Letztere waren die Clienten, von welchen jeder ei- nem Patron zu verschiedenen Dienstleistungen verpflichtet war, und dagegen Schutz und Rath von ihm genoß. Als man später besiegte Nach- barvölker in Rom aufnahm, bildeten diese die Klasse cher Plebejer, die zwar persönliche Freiheit, aber kein Stimmrecht hatten. Die ganze Gemeinde war — nach ihrer Entstehung — in drei Tribus,

9. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 55

1855 - Heidelberg : Winter
55 §. 60. Rom unter den Königen. jede Tribus in zehn Curien und jede Curie in zehn Decurien getheilt. Der König wurde von den Vollbürgern gewählt und dann zu seinem Amt ge- weiht; er hatte die richterliche und vollziehende Gewalt; die gesetzgebende theilte er mit dem Senat, der aus 300 Mitgliedern bestand, und mit dem Volk, das in der Volksversammlung das Recht hatte, den König zu wählen , Gesetze zu geben, Krieg und Frieden zu beschließen, und auch über innere Angelegen- heiten abzustimmen. 4. Rom unter den Königen. §. 60. Das Leben und der Tod des ersten Königs von Rom, Romu- lus, ist in das Dunkel der Sage gehüllt. Er soll gegen die benach- barten Städte viele glückliche Kriege geführt haben, und wurde nach seinem Tod als Gottheit unter dem Namen Quirinus verehrt. Ihm folgte nach einjähriger Zwischenregierung im Jahr 716 der weise und fromme Numa Pvmpilius, welcher den Frieden mit» Chr. den Nachbarn zu erhalten wußte, und diese Ruhezeit dazu anwendete, den Gottesdienst einzurichten und den Ackerbau zu befördern, um so die Sitten seiner Römer zu mildern. Die Religionsgebräuche entlehnte er von den Etruskern. Er ordnete acht Priestercollegien an (darunter das der Pontifices das wichtigste war), widmete dem Sonnengotte Janus den ersten Monat des Jahres (Januar) und den ersten Tag der Woche (Sonntag) und baute ihm als dem Gott des Friedens und des Krieges eine Thorhalle, in welcher das doppelgesichtige Bild desselben stand, und deren Thore zur Zeit des Friedens geschlossen, in Kriegszeiten aber offen waren. Sein Nachfolger, der Latiner Tullns Hoftilius, welcher im Jahr 673 auf den Thron kam, führte gegen die Albaner glückliche Kriege, zerstörte Alba longa und verpflanzte ihre Einwohner nach Rom; er wurde vom Blitz erschlagen. Ihm folgte der Sabiner Ancus Marcins, 641 ein friedlich gesinnter Mann, welcher jedoch auch zum Krieg gegen ei- nige latinische Städte gezwungen war, deren Einwohner er dann ebenfalls nach Rom verpstanzte. Bei seinem Sterben ernartnte er den Etrusker Tarquinius zum Vormund über seine Söhne. Dieser brachte sie jedoch mit List um den Thron, indem er es durchzusetzen wußte, daß er im Jahr 616 selbst gewählt wurde. Dieser Tarquinius Priscus kämpfte mit Glück gegen die Latiner, Etrusker und Sabiner und führte aus der Kriegsbeute, die er gewon- nen, großartige Bauwerke auf: die Ringmauern, die Clo a ken, das Forum (Versammlungsplatz der Curien und zugleich Gerichtstätte) und den Circus Maximus. ' In seinem achzigsten Jahre wurde der König auf Anstiften der Söhne des Ancus Marcins ermordet, worauf die Königin Tan a q ui l ihren Schwiegersohn Servius Tullius um das Jahr 578

10. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 59

1855 - Heidelberg : Winter
59 §. 63. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen. M. Manlius, der durch das Schreien der Ganse auf den Ueberfall der Feinde aufmerksam geworden war, gerettet; endlich aber mußte man doch den Abzug der Feinde mit tausend Pfund Goldes erkaufen. Da erschien, als eben Brennus noch sein Schwert zu dem Gewicht in die Wagschale geworfen hatte, Camillus mit einem Heer, schlug die Gallier und befreite das Land. Auch wußte er das Volk, welches sich nach V eji übersiedeln wollte, zum Wiederaufbau der Stadt zu bewegen, und wurde so als der zweite Gründer Roms gepriesen. Von da an errangen die Plebejer, freilich unter stetigem Widerstand der Patrizier, ein Recht um das andere: 366 das Consulat, 350 die Dictatur, 345 das Couuubium, 336 die Prätur, bis sie endlich im Jahr 302 den Zugang zu allen hohen Würden, selbst zu den priesterlichen/ somit völlige Rechtsgleichheit sich erkämpft hatten, aus welcher sich fortan Roms Größe entwickeln sollte. 3. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen. §. 63. Die wesentlichen Eigenschaften des römischen Charakters waren Willensstärke, Aufopferungskraft, Tapferkeit, Staatsklugheit, männliche Würde und Ernst, die alle aus seiner Ehrfurcht vor den Schirmgottheiten des Staates stoßen. Kunst und Industrie konnten sich bei den beständigen Kämpfen noch nicht entwickeln, zumal da die Mäßigkeit und der Ernst des Rö- mers dem Luxus entgegentraten. Auch die Sprache war damals noch in der Entwicklung zurück. Dagegen hatte sich bei den Römern schon frühe die Rechtswissen- schaft und die Kriegskunst auszubilden angefangen. Die Rechtswissenschaft der Römer beruhte hauptsächlich auf dem Grundsatz: Jedem das Seine! — und bezweckte somit mehr den Schutz erwor- bener Rechte, während die Griechen auch die vergeltende Seite der Gerechtigkeit kannten. Das römische Heer bestand aus Legionen. Eine Legion bestand anfangs aus 1200, später 4—6000 Mann Fußvolk und 3—400 Reitern; jede Legion wax in zehn Cohorten je zu drei Manipeln, diese in zwei Centuricn cingetheilt. Dem Feldherrn waren zwei Legaten als Unterfeldherrn, und jeder Legion sechs Kriegstribunen beigegeben. Bei der Schlachtordnung standen in der ersten Linie die Hastati (25—32jährige), in der zweiten die Principes (32— 40jährige), in der dritten die T r i a r i i (40-45jährige). Außerdem gab es noch Velltes oder Plänkler, und Accensi, eine Art Reserve.
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